Nach dem Tod eines Hundes in Dingolfing, der im Auto zurückgelassen wurde, betont die Polizei, dass keine verbindlichen Rechtsauskünfte oder Handlungsanleitungen gibt. Vom Polizeipräsidium Niederbayern heißt es, dass jeder Fall einzeln zu beurteilen sei – es werde aber geraten, zuerst den Besitzer ausfindig zu machen und falls das nicht klappt die Polizei zu verständigen. Außerdem sollten, wenn möglich, Zeugen hinzugezogen werden und die ganze Situation dokumentiert werden. Das Einschlagen der Autoscheibe um das Tier zu retten könne grundsätzlich als Sachbeschädigung gewertet werden – außer wenn das das einzig angemessene Mittel war, so die Polizei.