Im Prozess gegen einen Mann, der bei Straßkirchen in einem ICE mehrere Fahrgäste mit einer Axt verletzt hatte, ist heute das Urteil gefallen. Das Landgericht Regensburg sah es als erwiesen an, dass der 21-Jährige wegen einer Erkrankung schulunfähig sei. Deswegen ist die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet worden. Der Syrer hatte demnach während seiner dreijährigen Flucht eine Schizophrenie entwickelt und höre Stimmen. Zum Tatzeitpunkt habe er sich selbst bedroht und in einer Notwehrsituation gefühlt.