Der Streit um die Videoüberwachung im Passauer Klostergarten geht weiter: Der Bayerische Landesdatenschutzbeauftragte hat die Stadt Passau offiziell verwarnt. Er bewertet die Überwachung auch nach Einführung des Treuhändermodells im Juli 2025 weiterhin als rechtswidrig. Die Stadt kann die Verwarnung laut Mediengruppe Bayern innerhalb eines Monats gerichtlich überprüfen lassen. Sollte sie bestandskräftig werden, könnten weitere Maßnahmen folgen. Die Kameras bleiben vorerst in Betrieb. Die Stadt Passau will die Verwarnung gerichtlich überprüfen lassen und bereitet dazu eine Klageschrift vor.