Im Fall der tödlichen Messerattacke von Grafenau ist das Urteil noch nicht endgültig. Die Verteidigung der verurteilten Frau hat Revision eingelegt, das bestätigte das Landgericht Passau gegenüber der Mediengruppe Bayern. Damit geht der Fall nun vor den Bundesgerichtshof. Die Frau war Mitte Dezember zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatte ihren Partner Anfang Juni nach einem Streit in der gemeinsamen Wohnung mit einem Messer angegriffen. Der Mann erlag später seinen Verletzungen. Vor Gericht hatte die Verteidigung auf Notwehr plädiert, die Staatsanwaltschaft war von Totschlag ausgegangen. Wann der Bundesgerichtshof über die Revision entscheidet, ist noch offen.