Im Fall der vor dem Finanzamt Eggenfelden aufgestellten KZ-Nachbauten hat das Amtsgericht Landshut ein Urteil gefällt. Ein 34-Jähriger mit polnischer Staatsbürgerschaft hat die Taten gestanden. Er hatte im Frühjahr einen Nachbau des Auschwitz-Eingangstores und später einen Kamin mit Nazi-Symbolen aufgestellt. Wegen einer psychischen Erkrankung stellte das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit fest. Als Motiv nannte es sehr hohe Steuerschulden. Der 34-Jährige wurde wegen Volksverhetzung und Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.