Nach der tödlichen Messerattacke in Grafenau im Juni 2025 ist das Urteil jetzt rechtskräftig. Laut Mediengruppe Bayern wurde die Revision als unbegründet verworfen. Die Angeklagte wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau ihren Partner bei einer Auseinandersetzung mit einem Messer tödlich verletzt hat.