Wegen einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz hat die Polizei ein Verfahren gegen einen Schafhalter aus dem Landkreis Dingolfing-Landau eingeleitet. Er hatte seine Tiere bereits geschoren und sie damit den aktuell noch niedrigen Temperaturen in der Nacht ausgesetzt. Laut Tierschutzbestimmungen sollte die Schafschur frühestens Mitte Mai erfolgen; außerdem müssen frisch geschorene Schafe ausreichend vor Nässe, Kälte und Wind geschützt werden.