Bis 1. Oktober können verboten Springmesser im Landkreis Rottal-Inn straffrei abgegeben werden

20. Mai 2025 , 08:27 Uhr

Wer im Landkreis Rottal-Inn ein verbotenes Springmesser besitzt, der kann es jetzt noch abgeben – und zwar straffrei. Darauf weist das Landratsamt Rottal-Inn in einer Pressemeldung hin. Die Bürger profitieren von einer befristeten Regelung, die bis zum 1. Oktober gilt und eine kostenlose Rücknahme ermöglicht. Die Springmesser können beim Landratsamt oder bei einer Polizei-Dienststelle abgegeben werden, wenn möglich in einem verschlossenen Behälter. Der Kauf und Besitz von Springmessern ist seit dem 1. November vergangenen Jahres verboten.

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